Der Sommergarten am Urselbach (nachfolgend Versammlungsstätte genannt) ist ein privat geführter Biergarten der Bronella UG & Co KG. Der Eigentümer und seine Partner (nachfolgend Betreiber genannt) üben gegenüber Gästen, Veranstaltungsbesuchern und dritten Personen das Hausrecht aus. Die Betreiber von Verkaufsständen innerhalb der Versammlungsstätte üben das Hausrecht an ihrem Verkaufsstand aus.

Weisungen der Betreiber ist Folge zu leisten.

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte (Außengelände, Sonnendeck, Cafewagen und Sanitäranlagen) aufhalten. Mit Betreten des Areals erkennen die Gäste, Veranstaltungsbesucher, sonst. Personen diese Hausordnung an. Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt zur Versammlungsstätte einschränkend zu regeln, z.B. den Zutritt nur bis zu einer bestimmten Besucheranzahl zu gestatten. Mitarbeiter des Betreibers und von ihm Beauftragte sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, können ausgeschlossen werden. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

Hausverbote, die durch den Betreiber ausgesprochen werden, gelten für das Betreten der Versammlungsstätte. Über die Aufhebung entscheidet der Betreiber auf Antrag.

Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung können auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung führen können, nicht einverstanden sind, können ausgeschlossen werden.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Versammlungsstätte ist nicht gestattet. Als Ausnahme gelten die im eigenen Haushalt zubereiteten kalten Speisen wie z.B. Salate. Diese dürfen nur in einem Mehrwegbehälter mitgebracht werden, das Mitbringen und Benutzen von Einweggeschirr oder Einwegbesteck ist nicht gestattet.

Fahrräder, Roller, etc. dürfen in der Versammlungsstätte nicht benutzt werden und müssen an den Fahrradständern abgestellt werden.

Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Alle Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln.
Minderjährige und Kinder müssen von Ihren Erziehungsberechtigten im Blick behalten werden. Das Ballspielen jeglicher Art ist in der Versammlungsstätte nicht gestattet.

Hunde dürfen in die Versammlungsstätte mitgebracht werden und haben am Sitzplatz des Besuchers zu verweilen. Es gilt die Anleinpflicht.

Zu unterlassen ist insbesondere:

das Betreten für Besucher nicht bestimmter Bereiche (Firmengelände der Fa. Neubronner) sowie das Bedienen haustechnischer Anlagen; das nicht genehmigte Verteilen oder Anbringen von Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften und Aufklebern;

Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:

Waffen oder gefährliche Utensilien (z.B. Laserpointer, Gas-Sprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen, Feuerwerkskörper, Raketen und andere Pyrotechnik); Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz; mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente sowie Fahnen und Transparente; rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial.

Der Ausschank von Getränken endet um 22:00 an allen Betriebstagen. Die Versammlungsstätte schließt um 22:45.